Zum Hauptinhalt springen

Erasmus+ FAQs

Hinweise

Studierende mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland müssen beachten, dass sie nicht länger als 6 Monate am Stück im Ausland verbringen können, sonst erlischt ihre Aufenthaltserlaubnis! Allerdings können sie als Studierende einer deutschen Hochschule einen Antrag auf Verlängerung der Frist stellen und dann auch ein oder zwei Semester an einer ausländischen Hochschule studieren. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig beim zuständigen Amt.

Bewerbung

Wann bewerbe ich mich?

Kann ich mich auch für das Sommersemester bewerben?

Bis wann muss ich mich an der Gastuniversität bewerben?

Kann ich mich an mehreren Instituten bewerben?

Welches Sprachniveau benötige ich?

Welche Sprachnachweise muss ich einreichen?

Kann ich mich auch in anderen Fachbereichen bewerben?

Wie erhalte ich ein Transcript of Records der Universität Potsdam?

Was ist ein Grant Agreement?

Finanzielle Förderung

Wer zahlt meine Reisekosten?

Ich möchte mit Kind(ern) ins Ausland, was muss ich beachten?

Ich habe eine Behinderung oder chronische Krankheit, was muss ich beachten?

Was sind Social Top Ups und für wen gibt es diese Sonderförderung?

Wird nachhaltiges Reisen gefördert?

Online Learning Agreement (OLA)

Was ist ein Online Learning Agreement (OLA)?

Woher bekomme ich meinen Zugang zum OLA?

Wie fülle ich das OLA aus?

Wer unterschreibt mein OLA?

Wer unterschreibt bei mehr als einem Fachbereich?

Bis wann muss das OLA eingereicht werden?

Kann ich auch die Vorlage der Gastuniversität verwenden?

Was muss ich in die Tabelle B eintragen?

Ich möchte mir keine Leistungen anerkennen lassen. Was schreibe ich in die Tabelle B?

Was passiert, wenn ich zu wenige Punkte habe?

Muss das OLA im Original eingereicht werden?

Ich möchte Änderungen an meinem OLA vornehmen

Muss ich ein 'OLA during the mobility' abschließen?

OLS-Tests

Muss ich den OLS-Test absolvieren?

Ich habe noch keine Einladung zum OLS-Test erhalten. Woran liegt das?