Teilnahmebedingungen
Teilnahmebedingungen
Der Geltungsbereich dieser Teilnahmebedingungen umfasst das Angebot des Zentrums für Hochschulsport der Universität Potsdam und des Vereins zur Förderung des Hochschulsports Potsdam e.V., - folgend Hochschulsport Potsdam genannt - auf der Grundlage des Kooperationsvertrages vom März 2015.
Durch die Buchung eines Angebots oder Teilnahme an selbigem erkennt die teilnehmende Person diese Teilnahmebedingungen an. Sie sind somit Bestandteil des Vertrages zwischen der teilnehmenden Person und dem Hochschulsport Potsdam.
Kurse und Veranstaltungen, die in Sportstätten der Universität Potsdam, der Filmuniversität Babelsberg und Fachhochschule Potsdam stattfinden, werden im Rahmen der Gebührenordnung des ZfH organisiert.
Der Verein zur Förderung des Hochschulsports Potsdam e.V. regelt alle Kurse, Veranstaltungen und Teilnahmen, die in städtischen Sportstätten stattfinden oder die aufgrund ihrer Kostenintensität oder des Status aus dem Rahmen der Gebührenordnung herausfallen.
Mit der Nutzung der Sportangebote, die durch den Verein zur Förderung des Hochschulsports Potsdam e.V. administriert werden, ist eine außerordentliche Mitgliedschaft im Verein verbunden, die nach Beendigung des Angebots automatisch wieder erlischt.
Sollte eine teilnehmende Person zum dritten Mal hintereinander unentschuldigt fehlen, wird der Platz weiter vergeben und der Anspruch erlischt ersatzlos.
Sollte die Veranstaltung eines externen Anbieters nur durch den Hochschulsport vermittelt werden, gelten die allg. Geschäftsbedingungen des externen Anbieters. Der Veranstalter führt den Kurs in eigenem Namen durch. Sofern die Hinweise online verfügbar sind, werden sie auf der Homepage des Hochschulsports verlinkt.
Kann die Zahlung der Kursgebühr als Lastschrift nicht eingelöst werden, behalten wir uns eine Sperrung von der Onlinebuchung vor solange die Zahlung als offen gilt.
Bei Krankheit und Unwohlsein bitten wir vom Sporttreiben abzusehen. Bei Schwangerschaft halten Sie bitte Rücksprache mit dem behandelnden Arzt, ob eine Kursteilnahme möglich ist. Der Hochschulsport erlaubt sich hier keine Empfehlungen auszusprechen.
Teilnahmeberechtigung und Entgelte
Teilnahmeberechtigt am Sportprogramm des Hochschulsports Potsdam sind alle Personen der Statusgruppen 1 bis 4.
Statusgruppe 1 | Studierende der Universität Potsdam, kooperierender und staatlicher Hochschulen des Landes Brandenburg, Azubis Potsdamer Hochschulen, Schüler(unter 18 Jahren nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten) |
Statusgruppe 2 | Beschäftigte der Universität Potsdam, der Filmuniversität Babelsberg, der Fachhochschule Potsdam und der staatlichen Hochschulen des Landes Brandenburg, Studierende anerkannter nichtstaatlicher Hochschulen in Brandenburg, Studierende anderer Bundesländer, Studierende anderer Länder, Alumni der Universität Potsdam – mit Alumni-ID |
Statusgruppe 3 | Beschäftigte der kooperierenden außeruniversitären Einrichtungen und weiterer Einrichtungen der Universität Potsdam, Beschäftigte von An-Instituten, Beschäftigte anerkannter nichtstaatlicher Hochschulen in Brandenburg, Angehörige von Partnereinrichtungen des Vereins zur Förderung des Hochschulsports Potsdam e.V.,, Beschäftigte von Hochschulen anderer Bundesländer |
Statusgruppe 4 | Personen, die keiner der oben genannten Statusgruppen angehören – folgend Gäste genannt – bei freier Kapazität (Fitnessclubs – generell keine Teilnahme von Gästen möglich) |
Die Teilnahme am Hochschulsportprogramm ist grundsätzlich kostenpflichtig. Die Höhe des Entgeltes richtet sich nach der Zugehörigkeit der teilnehmenden Person zur jeweiligen Statusgruppe.
Preise pro Semester | Sportartengruppen | |||||||||||||
Kat. | TG 1 | TG 2 | TG 3 | TG 4 | Athletik & Individual | Ballsport & Teamspiele | Body & Mind | FamFIT | Freizeit & Spiele | GroupFit & Group Athletik | Kampf- sport | Rückschlag | Tanz | Wasser- sport |
0 | 10 | 16 | 20 | 23 | ||||||||||
I | 15 | 24 | 30 | 35 | ||||||||||
II | 20 | 32 | 40 | 46 | 60 min | 60 min | 45 min | 45 min | 60 min | |||||
III | 25 | 40 | 50 | 58 | 75 min | 90 min | 60 min | 45 min | 60 min | 60 min | 90 min | 60 min | 60 min | 60 min |
IV | 30 | 48 | 60 | 69 | 90 min | 120 min | 75 min | 60 min | 90 min | 75 min | 120 min | 90 min | 90 min | 75 min |
V | 35 | 56 | 70 | 81 | 105 min | 90 min | 75 min | 120 min | 90 min | 120 min | 120 min | 90 min | ||
VI | 40 | 64 | 80 | 92 | 120 min | 90 min | 120 min | 105 min | ||||||
VII | 45 | 72 | 90 | 104 | 120 min | |||||||||
VIII | 50 | 80 | 100 | 115 | ||||||||||
IX | 55 | 88 | 110 | 127 | ||||||||||
X | 60 | 96 | 120 | 138 |
Preise werden für die vorlesungsfreie Zeit entsprechend angepasst.
Es kann in vereinzelten Sportarten, die besonders material- oder mietintensiv sind, zu Preisanpassungen kommen.
Sportfahrten, Aus- und Weiterbildungen und Angebote von Drittanbietern sind von dieser Regelung ausgeschlossen.
Stand: 30.09.2021
Anmeldung
Die Anmeldung für alle Sportkurse erfolgt ONLINE über die Homepage des Hochschulsports.
Eltern mit Kind (Studierende und Beschäftigte der Universität sowie kooperierender Potsdamer Hochschulen) erhalten die Möglichkeit, sich bis einen Tag vor der offiziellen Einschreibung persönlich bei uns im Hochschulsportbüro Kurse auszusuchen, die mit ihrem Tagesablauf vereinbar sind. Der Nachweis über die Elternschaft (Geburtsurkunde o.ä.) ist bei der Einschreibung zu erbringen. Ausgenommen davon sind die FamFIT-Angebote, da hier die Voraussetzung für alle Teilnehmenden gleich sind.
Studierende der Potsdamer Hochschulen, auf die der soziale Härtefall zutrifft und die gern Sport treiben möchten, können sich jederzeit an unser Büro wenden.
Die Anmeldungen für Sportfahrten & Exkursionen erfolgen ebenfalls ONLINE (Hinweis: für Sportfahrten & Exkursionen gelten andere Teilnahmebedingungen).
Anmeldebestätigung bitte als Teilnahmeticket zur Vorlage bei den Übungsleitenden ausdrucken.
Die Übertragung einer Anmeldung auf eine andere Person ist nicht gestattet.
Zahlungsmodalitäten
Jede erfolgreiche Buchung eines Sportkurses ist bindend und zieht eine Zahlungsverpflichtung nach sich. Wir behalten uns vor, diese notfalls rechtlich einzufordern.
Elektronisches Lastschriftverfahren (SEPA)
Durch Eingabe einer Kontoverbindung bei der Online-Buchung wird der Hochschulsport Potsdam ermächtigt, das ausgewiesene Entgelt von dem angegebenen Konto per Lastschrift (ELV) einzuziehen. Die Vorankündigung des Lastschrifteinzugs wird mindestens 3 Tage vor dem Fälligkeitsdatum per Email verschickt.In begründeten Ausnahmefällen (ausländische Studierende ohne Konto in Deutschland) kann eine Bareinzahlung zu den Sprechzeiten des Hochschulsports im Sekretariat vorgenommen werden. Kartenzahlung ist nicht möglich.
Nichteinlösung der Lastschrift
Im Falle der Nichteinlösung der Lastschrift durch Widerspruch, fehlerhaft angegebene Bankverbindung oder fehlende Kontodeckung dürfen der Name und die Anschrift sowie Mailadresse der/des Teilnehmenden vom Hochschulsport Potsdam verwendet werden, damit ein Zahlungsanspruch geltend gemacht werden kann. Die/der Teilnehmende erklärt durch die Teilnahme am ELV außerdem ihr/sein Einverständnis damit, dass im Falle der Nichteinlösung diese Tatsache in eine Sperrdatei aufgenommen wird. Die temporäre Sperrung wird aufgehoben, sobald das Entgelt für die gebuchte Veranstaltung sowie die dem Hochschulsport Potsdam in Rechnung gestellten Bankrücklastkosten (zurzeit zwischen 5,11 € und 10,11 €) beglichen sind. Diese Bankrücklastkosten werden dem fälligen Entgelt automatisch hinzugefügt. Der Hochschulsport Potsdam behält sich vor, die Online-Buchung von Teilnehmenden dauerhaft zu sperren, sollte das Einlösen der Lastschrift mehrfach erfolglos sein. Eine Anmeldung und Bezahlung ist dann nur noch persönlich und in bar im Büro des Hochschulsports zu den Öffnungszeiten möglich. Ihnen bleibt der Nachweis eines geringeren oder gar keines Schadens seitens des Hochschulsports Potsdam vorbehalten.
Wir weisen darauf hin, dass jeder offene Zahlbetrag durch den Hochschulsport Potsdam im gerichtlichen Mahnverfahren eingefordert wird.
Rückzahlungen
Kautionsrückzahlungen und Rückzahlungen von Entgelten abgesagter Kurse oder nach akzeptierten Rücktritten/Stornierungen werden als Rücküberweisung vom Hochschulsport Potsdam unbar durchgeführt.
Eine Erstattung gezahlter Entgelte ist grundsätzlich nicht möglich. Davon ausgenommen sind Angebotsstreichungen durch den Hochschulsport. Für den Fall, dass ein Angebot ersatzlos abgesagt wird, erhält der Teilnehmende gezahltes Entgelt zurück.
Ausfall von Sportkursen
Der Hochschulsport Potsdam kann Angebote zusammenlegen oder ausfallen lassen, wenn zu wenige Anmeldungen vorliegen. Für den Fall, dass ein Angebot ersatzlos abgesagt wird, erhält der Teilnehmende gezahltes Entgelt zurück.
Fallen einzelne Kurstermine aus, beispielsweise wegen Krankheit des Übungsleitenden, wird der Hochschulsport versuchen eine Vertretung zu stellen oder ggf. Nachholtermine anzubieten (siehe auch Ausfall von Sportkursen ohne Anspruch auf Ersatzleistung).
Ausfall von Sportveranstaltungen ohne Anspruch auf Ersatzleistung:
- wenn der Kurstag auf einen Feiertag fällt,
- wenn die Kursleitung verhindert ist und es dem Hochschulsport Potsdam nicht gelingt, kurzfristig eine qualifizierte Vertretung zu finden bzw. Ausweichveranstaltungen oder Nachholtermine anzubieten,
- bei Störungen des Betriebsablaufes (durch Bauarbeiten, Reparaturen, etc.),
- wenn die jeweilige Sportstätte durch Wettkämpfe, Turniere, Fortbildungen oder andere Veranstaltungen belegt ist,
- auf Grund von Witterungsbedingungen sowie
- im Falle höherer Gewalt.
Allgemeine Nutzungsordnung der Sportstätten
Der Zutritt zu allen Räumen und Sportstätten, die bei Veranstaltungen des Hochschulsports Potsdam genutzt werden, ist nur teilnahmeberechtigten Personen gestattet.
Der allgemeine Hochschulsport wird strukturell über das Zentrum für Hochschulsport (ZfH) und den Verein zur Förderung des Hochschulsports e.V. (Verein) organisiert. Kurse und Veranstaltungen, die in Sportstätten der Universität, der Filmuniversität und Fachhochschule stattfinden, werden im Rahmen der Gebührenordnung des ZfH geregelt. Der Verein regelt alle Kurse, Veranstaltungen und Teilnahmen, die in städtischen Sportstätten stattfinden bzw. die aufgrund ihrer Kostenintensität oder des Teilnehmerstatus‘ aus dem Rahmen der Gebührenordnung herausfallen.
Die Hallen dürfen nur in sauberen Hallenschuhen mit nicht färbender Sohle betreten werden, die ausschließlich in Sporthallen benutzt werden. Für sämtliche Außensportarten gelten zudem weitere Vorschriften bezüglich des Schuhwerks, die in den jeweiligen Benutzungsordnungen aufgeführt sind. Bei den Angeboten ist geeignete und dem Rahmen angemessene Kleidung zu tragen. Diesbezügliche Hinweise in den jeweiligen Kursbeschreibungen sind zu beachten.
Das Fotografieren oder Filmen von Übungsleitenden und Teilnehmenden in Veranstaltungen des Hochschulsports Potsdam ist grundsätzlich untersagt. Entsprechende Aufnahmen sind nur nach vorheriger Rücksprache mit der Hochschulsportleitung und mit ausdrücklicher Zustimmung der betroffenen Personen zulässig.
Das Mitführen von Tieren bei Veranstaltungen und Sportkursen ist grundsätzlich verboten.
Aus unfall- und versicherungsrechtlichen Gründen dürfen minderjährigen Kinder nicht zum Sportkurs für Erwachsene mitgenommen werden.
Offenes Feuer ist in allen Räumen und Sportstätten die der Hochschulsport nutzt verboten.
Die Zubereitung und Ausgabe von Getränken und Speisen in den vom Hochschulsport Potsdam genutzten Räumen und Sportstätten ist untersagt. Ausnahmen nur nach vorheriger Rücksprache mit der Hochschulsportleitung.
Für die Nutzung aller Sportstätten gelten ferner die Benutzungsordnungen der jeweiligen Anlage, die Regelungen zur sachgerechten und zweckbestimmten Nutzung enthalten. Die Benutzungsordnungen sind verbindlich.
Den Anweisungen der Übungsleitenden sowie anderen das Hausrecht ausübenden Personen ist Folge zu leisten. Alle Verhaltensweisen sind zu unterlassen, die dem ordnungsgemäßen Ablauf von Sportveranstaltungen zuwiderlaufen, andere stören oder eine Gefährdung für Personen, Gebäude oder Sachen darstellen.
Ausschluss von Teilnehmenden
Übungsleitende sind berechtigt, Teilnehmende von den Angeboten auszuschließen, wenn diese durch ihr Verhalten ihre Gesundheit oder die Gesundheit und das Wohlbefinden der anderen Teilnehmenden trotz Mahnung erheblich gefährden.
Ein Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen, Ordnungen oder Anordnungen des Hochschulsports Potsdam kann zum Entzug der Teilnahmeberechtigung oder im Falle der Nutzung von Räumen und Sportstätten zum Platzverweis führen. Übungsleitende sowie andere das Hausrecht ausübende Personen sind autorisiert, die Teilnahmetickets einzuziehen.
Wer gegen die Teilnahmebedingungen, Ordnungen oder Anordnungen des Hochschulsports Potsdams wiederholt oder schwerwiegend verstößt, kann auf Dauer von der Teilnahme an den Angeboten des Hochschulsports Potsdam ausgeschlossen werden. Dies gilt insbesondere bei der Gefährdung von Personen, unsachgemäßer Nutzung von Sportstätten und Geräten sowie bei Missbrauch der Teilnahmeberechtigung. Die Entscheidung über den Ausschluss trifft die Hochschulsportleitung.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes (BbgDSG).
Verantwortliche für die Datenverarbeitung
Für die Datenverarbeitung sind gemeinsam verantwortlich:
Verein zur Förderung des Hochschulsports Potsdam e.V.
vertreten durch den Vorstand
Am Neuen Palais 10
14469 Potsdam
Telefon: +49 331 977-1428
Telefax: +49 331-977-1281
Universität Potsdam
vertreten durch den Präsidenten, Herrn Prof. Oliver Günther, Ph.D.
Am Neuen Palais 10
14469 Potsdam
Telefon: +49 331 977-0
Telefax: +49 331-97 21 63
Zwischen den Verantwortlichen besteht eine Vereinbarung nach Art. 26 DSGVO. Danach übernimmt der Verein zur Förderung des Hochschulsports Potsdam e.V. folgende Verarbeitungen im Zusammenhang mit der Buchung und Durchführung von Sportkursen:
- die Organisation des Anmeldewesens für das gesamte Kursangebot
- die Datenverarbeitung im Zusammenhang mit Ihrer außerordentlichen Mitgliedschaft im Verein, welche durch die Buchung eines Kurses begründet wird
- die für die Vereinnahmung der Kursentgelte notwendige Datenverarbeitung
- die Datenverarbeitung im Zusammenhang mit der Information über zukünftige Angebote des Zentrums für Hochschulsport an der Universität Potsdam und des Vereins zur Förderung des Hochschulsports Potsdam e.V.
- die Anfertigung und Verwendung von Foto- und Filmaufnahmen für die Öffentlichkeitsarbeit des Vereins
Der Verein zur Förderung des Hochschulsports Potsdam e.V. fungiert außerdem als primäre Anlaufstelle für die Geltendmachung von Betroffenenrechten nach Kapitel 3 der DSGVO.
Das Zentrum für Hochschulsport an der Universität Potsdam übernimmt folgende Verarbeitungen:
- Soweit Kurse und Veranstaltungen in Sportstätten der Universität Potsdam, der Filmuniversität und der Fachhochschule Potsdam stattfinden, werden Ihre personenbezogenen Daten nicht nur durch den Verein zur Förderung des Hochschulsports Potsdam e.V., sondern auch durch das Zentrum für Hochschulsport an der Universität Potsdam verarbeitet.
- Wenn Sie sich bei der Buchung des jeweiligen Kurses als Alumnus oder Alumna angemeldet haben, erfolgt ein stichprobenartiger Datenabgleich mit dem Alumni-Portal zur Bestätigung der Zugehörigkeit zu der von Ihnen angegebenen Statusgruppe.
- Foto- und Filmaufnahmen für die Öffentlichkeitsarbeit der Universität Potsdam erfolgen durch das Zentrum für Hochschulsport an der Universität Potsdam.
Dienen Foto- und Filmaufnahmen sowohl der Öffentlichkeitsarbeit der Universität Potsdam als auch des Vereins zur Förderung des Hochschulsports Potsdam e.V., erfolgt eine übergreifende Zusammenarbeit zur Erreichung dieses Zwecks.
Zweck der Datenverarbeitung
1. Zweck der Verarbeitung Ihrer Daten (Name, Adresse, Status, Telefonnummer, E-Mailadresse) ist die Buchung und Durchführung von Sportangeboten. Im Fall von Stornierungen werden zusätzlich für die Rückbuchung bereits gezahlter Kursentgelte Ihre Kontodaten (IBAN und BIC) verarbeitet.
2. Darüber hinaus möchten wir Sie per E-Mail über zukünftige Sportangebote und Veranstaltungen des Zentrums für Hochschulsport und des Vereins zur Förderung des Hochschulsports Potsdam e.V. informieren.
3. Für die Öffentlichkeitsarbeit der Universität Potsdam und des Vereins zur Förderung des Hochschulsports Potsdam e.V. können während der Veranstaltungen Foto- und Filmaufnahmen gemacht werden, welche in Print- und Webveröffentlichungen der Universität verwendet werden.
Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
1. Mit der Buchung einer Veranstaltung oder eines Kurses erwerben Sie gemäß § 5 Abs. 1 S. 3 der Satzung des Vereins zur Förderung des Hochschulsports Potsdam e.V. die außerordentliche Mitgliedschaft im Verein. Gleichzeitig nutzen Sie mit dem Zentrum für Hochschulsport an der Universität Potsdam auch eine zentrale Hochschuleinrichtung.
Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung durch den Verein zur Förderung des Hochschulsports Potsdam e.V. ist aufgrund der mit der Buchung eines Kurses erworbenen außerordentlichen Mitgliedschaft im Verein Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO. Die Vorschrift erlaubt Datenverarbeitungen, soweit sie für die Erfüllung eines Vertrags erforderlich sind. Zu den Vertragsverhältnissen im Sinne der Vorschrift zählt auch das Mitgliedschaftsverhältnis in einem Verein. Bitte beachten Sie, dass ohne die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten eine Vereinsmitgliedschaft und die Teilnahme an einer Veranstaltung oder einem Kurs nicht möglich sind.
Soweit die von Ihnen gebuchten Kurse in Sportstätten der Universität Potsdam, der Filmuniversität und der Fachhochschule Potsdam stattfinden, werden Ihre Daten auch vom Zentrum für Hochschulsport an der Universität Potsdam verarbeitet. Ordnen Sie sich bei der Anmeldung zu einem Kurs der Statusgruppe der Alumni zu, erfolgt durch das Zentrum für Hochschulsport an der Universität Potsdam außerdem stichprobenartig ein Datenabgleich mit dem Alumniportal. Mit diesem Datenabgleich wird Ihre Zugehörigkeit zur Statusgruppe der Alumni verifiziert. Rechtsgrundlage für diese auf die Universität Potsdam entfallenden Verarbeitungsanteile ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 14 Abs. 9 BbgHG. Diese Vorschriften erlauben den Hochschulen des Landes Brandenburg unter anderem die Datenverarbeitung im Zusammenhang mit der Nutzung von Hochschuleinrichtungen durch Studierende oder externe Nutzerinnen und Nutzer.
2. Um Sie über zukünftige Veranstaltungen und Sportangebote informieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung. Insoweit ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung.
3. Rechtsgrundlage für die Anfertigung von Foto- und Filmaufnahmen durch das Zentrum für Hochschulsport der Universität Potsdam ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e DSGVO i.V.m. §§ 3 Abs. 7 BbgHG, 5 Abs. 1 BbgDSG. Nach § 3 Abs. 7 BbgHG haben die Hochschulen des Landes Brandenburg die Aufgabe, die Öffentlichkeit über ihre Vorhaben zu informieren. Gemäß § 5 Abs. 1 BbgDSG dürfen personenbezogene Daten durch öffentliche Stellen verarbeitet werden, wenn das zur Erfüllung der Ihnen übertragenen Aufgaben erforderlich ist. Nach dieser Rechtsgrundlage können unter bestimmten Voraussetzungen, vor allem im Zusammenhang mit öffentlichkeitswirksamen größeren Veranstaltungen, auch ohne Ihre Einwilligung Foto- und Filmaufnahmen erstellt und für die Öffentlichkeitsarbeit der Universität Potsdam verwendet werden.
Werden Fotos oder Filmaufnahmen für die Öffentlichkeitsarbeit durch den Verein zur Förderung des Hochschulsports Potsdam e.V. angefertigt, ist Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Auch diese Rechtsgrundlage erlaubt die Anfertigung und Verwendung von Foto- und Filmaufnahmen ohne ihre Einwilligung, wenn diese für die Öffentlichkeitsarbeit im Einzelfall erforderlich sind.
Soweit für die Anfertigung von Foto- und Filmaufnahmen nicht auf die genannten gesetzlichen Rechtsgrundlagen zurückgegriffen werden kann, ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung) Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung.
Erfolgt die Anfertigung der Fotos und/oder Filmaufnahmen während eines mit der Universität bestehenden Beschäftigungsverhältnisses, ist außerhalb der Anwendbarkeit der oben dargelegten gesetzlichen Rechtsgrundlagen gemäß Art. 88 DSGVO i.V.m. § 26 Abs. 2 BbgDSG grundsätzlich ebenfalls eine (schriftliche) Einwilligung der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erforderlich.
Widerrufsrecht
Beruht die Datenverarbeitung auf einer Einwilligung, haben Sie das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
Dauer der Datenspeicherung
1. Buchungsunterlagen werden entsprechend der Vorgaben von § 147 AO für einen Zeitraum von 10 Jahren aufbewahrt.
2. Haben Sie uns die Einwilligung erteilt, Sie über zukünftige Veranstaltungen und Sportangebote zu informieren, speichern wir Ihre dafür benötigten Kontaktdaten für einen Zeitraum von 10 Jahren.
3. Bei Fotos und Filmaufnahmen, die auf der Grundlage einer Einwilligung angefertigt wurden, richtet sich die Speicherdauer danach, für welchen Zeitraum Sie uns die Erlaubnis zur Verwendung der Aufnahmen erteilt haben. Erfolgte die Anfertigung der Aufnahmen auf gesetzlicher Grundlage oder haben Sie uns eine zeitlich unbeschränkte Erlaubnis erteilt, erfolgt die Speicherung über einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren. Zusätzlich finden regelmäßige Überprüfungen zur Notwendigkeit einer Fortsetzung der Speicherung statt. Nicht mehr benötigte Aufnahmen werden im Zuge der Überprüfung gelöscht.
Übermittlung der Daten an Dritte
Falls Sie einer Veröffentlichung von Foto- oder Filmaufnahmen zugestimmt haben oder eine Verwendung auf der Grundlage der oben angegebenen Rechtsgrundlagen ausnahmsweise auch ohne Einwilligung zulässig ist, kann eine Veröffentlichung der Aufnahmen im Internet oder eine Übermittlung an Verlage und vergleichbare Empfänger zu diesem Zweck erfolgen.
Eine Übermittlung Ihrer Daten an andere Dritte findet nicht statt.
Ihre Rechte
Sie haben das Recht, von uns Auskunft über die Verarbeitung Sie betreffender, personenbezogener Daten zu verlangen. Dieses Auskunftsrecht umfasst neben einer Kopie der personenbezogenen Daten auch die Zwecke der Datenverarbeitung, Datenempfänger sowie die Speicherdauer.
Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, können Sie von uns die Berichtigung dieser Daten verlangen. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen aus Art. 17 bzw. 18 DSGVO vor, steht Ihnen zudem grundsätzlich das Recht auf Löschung personenbezogener Daten oder auf eine Einschränkung der Verarbeitung zu. Bitte beachten Sie, dass eine eingeschränkte Verarbeitung der Daten unter Umständen nicht möglich ist. Sie haben das Recht, Ihre personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen (Art. 20 DSGVO).
Soweit die Datenverarbeitung auf gesetzlicher Grundlage ohne Ihre Einwilligung zulässig ist, können Sie unter den Voraussetzungen von Art. 21 DSGVO der Verarbeitung widersprechen.
Wir möchten Sie darum bitten, sich zur Ausübung Ihrer oben genannten Rechte zu wenden an:
Verein zur Förderung des Hochschulsports Potsdam e.V.
Herrn Robert Deparade
Vereinsvorsitzender
Am Neuen Palais 10, Haus 13
14469 Potsdam
Telefon: +49 331 977-1413
E-Mail: rdeparad@uni-potsdam.de
Universität Potsdam
Zentrum für Hochschulsport
Frau Maren Schulze
Leitung
Am Neuen Palais 10, Haus 13
14469 Potsdam
Telefon: +49 331 977-1736
E-Mail: maren.schulze.1@uni-potsdam.de
Bei Fragen zum Datenschutz können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der Universität Potsdam wenden:
Dr. Marek Kneis
Am Neuen Palais 10
14469 Potsdam
Telefon: +49 331 977-124409
Telefax: +49 331 977- 701821
E-Mail: datenschutzuuni-potsdampde
Falls Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt, haben Sie das Recht, bei der zuständigen Aufsichtsbehörde für den Datenschutz eine Beschwerde einzureichen.
Versicherung und Haftung
Aus der Teilnahme am Hochschulsport sind keinerlei Haftungsansprüche über die gesetzliche Haftung hinaus ableitbar. Eine weitergehende Schadenshaftung durch die Träger des Hochschulsports, das Land Brandenburg, die kooperierenden Hochschulen, deren Mitglieder oder gegen Übungsleitende ist ausgeschlossen.
Allen Teilnehmenden des Hochschulsports Potsdam wird empfohlen, eine Privathaftpflichtversicherung zur Deckung von Ansprüchen aus Personen- oder Sachschäden Dritter abzuschließen. Für die Teilnahme an Sportreisen und Exkursionen wird zusätzlich der Abschluss einer Reiserücktritts-, Reisekranken-, Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen. Der gewählte Versicherungsschutz sollte unbedingt die Erstattung von Such-, Rettungs- und Bergungskosten umfassen.
Bei Diebstählen, Sachschäden und anderweitigen Schäden in den vom Hochschulsport genutzten Sportanlagen übernimmt der Hochschulsport Potsdam keine Haftung.
Werden entliehene Sportmaterialien und/oder -geräte teilweise oder ganz beschädigt oder nicht zurückgegeben, ist die Entleiherin oder der Entleiher schadensersatzpflichtig.
Der Hochschulsport Potsdam haftet nicht für Schäden aus der Veranstaltung Dritter.
Über die Unfallkasse Brandenburg sind NUR Studierende und Beschäftigte der Universität, der Filmuniversität Babelsberg und der Fachhochschule Potsdam bei ausgewiesenen Veranstaltungen des Hochschulsports Potsdam versichert. Der Sport muss dabei Ausgleichs- und nicht Wettkampfcharakter haben. (GUV-SI 8083 April 2008)
Alle anderen Personengruppen sind nicht versichert. Empfohlen wird allen Sporttreibenden, sich einer ausreichenden Unfall- und Krankenversicherung und einer Privathaftpflichtversicherung zu vergewissern.
Jeder Unfall sollte im Unfall- bzw. Verbandbuch der Sportstätte eingetragen werden.
Schäden, die aus Veranstaltungen des Vereins zur Förderung des Hochschulsports Potsdam e.V. entstanden sind, werden über den LSB Brandenburg geregelt. Informationen unter:
Grundsätzlich besteht kein Versicherungsschutz bei Teilnahme an Veranstaltungen kooperierender Einrichtungen und Dritter!
Unfallmeldungen sind binnen drei Tagen dem Hochschulsport Potsdam schriftlich anzuzeigen.
Bei Sportunfällen ist es ratsam, auf der Seite der DGUV in Potsdam ausfindig zu machen.
Teilnahmebedingungen bei Sportreisen und Exkursionen
Die vorhergehenden Teilnahmebedingungen bleiben unberührt und werden wie folgt ergänzt:
Unsere Exkursionen stehen vorrangig Studierenden und im Falle freier Plätze Mitgliedern der Hochschule zur Verfügung. Im Fall von weiteren freien Kapazitäten können einzelne Plätze in Ausnahmefällen auf Anfrage auch durch Externe in Anspruch genommen werden.
Anmeldung
Mit der Anmeldung gehen Sie den Abschluss eines Vertrages verbindlich ein. Dieser ist erst dann gültig, wenn die Anzahlungsgebühr von mindestens 50 Prozent der Gesamtsumme bzw. die entsprechend ausgewiesene Anzahlungsgebühr per Lastschriftverfahren gezahlt ist.
Die Restzahlung erfolgt per Lastschrift bis zwei Monate vor Kursbeginn ohne weitere Aufforderung seitens des Hochschulsports, sofern die jeweilige Kursausschreibung nichts anderes ausweist.
Rücktritt durch Teilnehmende
Bis zum Beginn der Veranstaltung besteht die Möglichkeit, schriftlich die gebuchte Sportfreizeit zu stornieren. Maßgeblich bei Stornierungen ist das Eingangsdatum des Schreibens beim Hochschulsport.
Bei Stornierungen sind die tatsächlich entstehenden Kosten, jedoch mindestens 50,00 Euro, zu zahlen.
Rückzahlungen sind nur nach schriftlichem Antrag bis 14 Tage nach Kursbeginn unter Angabe von BIC und IBAN und evtl. Vollmacht bei Mitbuchung möglich!
Eine Nichtteilnahme des Angemeldeten ohne schriftlichen Rücktritt wird wie ein Rücktritt gewertet. Infolgedessen sind die tatsächlich entstehenden Kosten, jedoch mindestens 50,00 Euro, zu zahlen.
Rücktritt durch Veranstalter
Ein Rücktritt durch den Veranstalter ist bis vier Wochen vor Beginn des Kurses möglich, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder die Vertragspartner am Reiseziel zurücktreten. Es erfolgt eine finanzielle Rückerstattung der eingezahlten Summe.
Versicherung/ Haftung
Teilnehmende sind für ihren Versicherungsschutz selbst verantwortlich. Empfehlenswert ist deshalb der Abschluss einer Haftpflicht-, Unfall-, Kranken- sowie Reiserücktritts- bzw. Reisegepäckversicherung.
Ob ein Unfallschutz für Studierende besteht, kann nach dem Urteil des Bundessozialgerichts (Az.: B 2 U 13/13 R vom 4.12.2014) nicht zugesichert werden. Es handelt sich insoweit für jeden Fall um eine Einzelfallentscheidung.
Haftungen irgendwelcher Art (bei Diebstahl und anderen Schäden) werden vom Veranstalter nicht übernommen.
Für die Einhaltung von Pass- und Zollbestimmungen für Kurse im Ausland sind Teilnehmende ebenfalls selbst verantwortlich.
Allgemeines zu den Kursen
Die Kurse sind als Gruppenreise konzipiert. Die Anreise erfolgt verbindlich entsprechend der Ausschreibung des jeweiligen Kurses.
Bei der Unterbringung kann nicht mit Doppelzimmern gerechnet werden. Die Zimmerverteilung erfolgt vor Ort. Bei Differenzen entscheidet das Los.
Aus organisatorischen Gründen erkennt jede teilnehmende Person an, dass persönliche Daten (Adresse, Geburtsdatum, Telefonnummer) an den jeweiligen kooperierenden Vertragspartner weitergegeben werden.
Sollten Anmeldebestätigung, Buchungsbelege bzw. Statusnachweis bei Kursbeginn nicht vorgelegt werden können, ist der/die Übungsleitende berechtigt, die Personalien unter Vorlage des PA aufzunehmen und sie an den Hochschulsport weiterzuleiten.
Im Falle von Zahlungsdifferenzen zwischen Teilnehmenden und dem Hochschulsport sind die Übungsleitenden verpflichtet, die Personalien unter Vorlage des PA aufzunehmen und sie an den Hochschulsport weiterzuleiten.
Alle Übungsleitenden erkennen die Buchungsbedingungen und die speziellen Kursinformationen an. Geschieht dies nicht, kann ein Ausschluss vom Kurs ohne finanzielle Rückerstattung erfolgen.
Nutzungsordnung des Fitnessclubs
Zusätzlich zu den allgemeinen Teilnahmebedingungen des Hochschulsports Potsdam gilt für den Fitnessclub nachfolgende Nutzungsordnung:
Die Nutzungsordnung gilt für den Fitnessclub goFIT des Hochschulsports Potsdam. Ziel der Ordnung ist es, allen Nutzenden einen angenehmen Aufenthalt zu ermöglichen und Standards aufrechtzuerhalten. Der Fitnessclub wird über den Verein zur Förderung des Hochschulsports organisiert.
Allgemeine Verhaltensweisen:
In den Räumlichkeiten des Fitnessclubs haben sich alle Teilnehmenden so zu verhalten, das Sicherheit, Sauberkeit, Ordnung und eine angenehme Atmosphäre gewährleistet sind. Wer andere Nutzende belästigt oder im Trainingsgeschehen stört, kann des Clubs verwiesen werden, ebenso, wer unsachgemäß bzw. rücksichtslos mit den bereitgestellten Materialen in den Fitnessclubs umgeht. Für alle Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch der Trainingsmaterialien oder durch eigenes Verschulden im Allgemeinen entstanden sind, haftet der/die Nutzende.
Das Rauchen ist in den gesamten Räumlichkeiten der Fitnessclubs, das Telefonieren und der Verzehr von Speisen, auf der gesamten Trainingsfläche untersagt. Eigene Getränke dürfen in auslauf- & bruchsicheren Plastikflaschen auf der Trainingsfläche mitgeführt werden. Ein kostenloser Wasserspender steht allen Teilnehmenden zur Verfügung.
Am Empfang ist unaufgefordert der Studierenden-, Beschäftigten,- oder ein adäquater Lichtbildausweis vorzulegen, welcher die Trainingsberechtigung im Fitnessclub nachweist. Der Aufenthalt im Trainerbereich (auch Küche) ist nur dem Personal gestattet.
Zusätzlich müssen Schülernnen und Schüler auf Nachfrage des Personals einen Altersnachweis vorweisen (Mindestalter 18 Jahre).
Trainingsmodalitäten:
Jedes Neumitglied ist dazu verpflichtet, vor der Nutzung der freien Trainingszeiten, an einem einmaligen, kostenlosen Einweisungstraining teilzunehmen. Das Einweisungstraining ist entweder über die Homepage der Fitnessclubs zu buchen oder kann persönlich in den Clubs vereinbart werden (goFIT +49 331 977-2044).
Alle Anlagen, Einrichtungen und Geräte sind pfleglich zu behandeln. Die Cardiogeräte (Arc Trainer, Ruderergometer, Laufbänder und Fahrräder) sind nach dem Training mit der bereitgestellten Desinfektionsflüssigkeit zu reinigen. Beim Training an den Großgeräten, auf den Hantelbänken und den Matten ist ein ausreichend großes Handtuch (mind. 50 x 100 cm) unterzulegen. Leihhandtücher sind für eine Gebühr von 1,- Euro in beiden Clubs vorrätig. Alle benutzten Trainingsmaterialien (Kleingeräte, Hanteln, Hantelscheiben) sind nach dem Gebrauch wieder abzubauen und an ihren Ursprungsort zurückzulegen/ -stellen.
Trainingsbekleidung:
Im Club sind saubere (Indoor-) Sportschuhe zu tragen. Die Benutzung von Straßenschuhen ist nicht erlaubt. Während des Trainings ist geeignete Sportbekleidung zu tragen, die keinen anderen Gast belästigt. Das Umziehen ist nur in den entsprechenden Umkleidekabinen gestattet. Sporttaschen dürfen nicht mit auf die Trainingsfläche genommen werden, auch nicht an den Rand. Zur Unterbringung der Taschen und Wertsachen stehen ausreichend Spinde zur Verfügung (mit eigenem Vorhängeschloss). Bei dauerhaftem Besetzen der Spinde mit Vorhängeschlössern behält sich der Hochschulsport vor, ggf. Maßnahmen zu ergreifen.
Hausrecht und Zuwiderhandlung:
Den Anordnungen des diensthabenden Trainingspersonals und allen Hochschulsportbeschäftigten ist ausnahmslos Folge zu leisten. Ihnen obliegt das Hausrecht in den Räumlichkeiten der Fitnessclubs. Bei aufkommenden Problemen oder Konflikten bitten wir um Kontaktaufnahme mit dem verantwortlichen Mitarbeiter des Hochschulsports, Christian Schubert (+49 331 977-1157; cschube@uni-potsdam.de). Grobe oder mehrfache Verstöße gegen die Nutzungsordnung werden umgehend mit fristloser Kündigung des Ticket-Vertrags und ggf. mit einer Sperrung für weitere Buchungen im Hochschulsport geahndet.
Sonderregelung für die Teilnahme Minderjähriger
Das Mindestalter für die Teilnahme an den Hochschulsportkursen beträgt in der Regel 18 Jahre. Bei der Teilnahme Minderjähriger finden folgende Regelungen Anwendung:
1. Kinder unter 16 Jahren
Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 16 Jahren dürfen grundsätzlich nicht am Hochschulsport teilnehmen. Ausnahmen in Bezug auf die alleinige Teilnahme bilden hier die gesondert ausgewiesenen Kindersportgruppen im Rahmen des FamFIT-Angebotes des Hochschulsports. Hier hat die Anmeldung durch die Eltern mit dem Status der Eltern zu erfolgen.
2. Teilnehmer-/innen im Alter zwischen 16 und 17 Jahren - auch immatrikulierte Studierende
Jugendliche im Alter von 16-17 Jahren bedürfen für die Teilnahme der unten stehenden Einwilligung der/des Erziehungsberechtigten. Die Teilnahme kann durch den Hochschulsport versagt werden, wenn in der Person oder im Verhalten des Jugendlichen liegende Gründe oder die spezifischen Anforderungen des Angebots/ der Sportart der Veranstaltung gegen die Teilnahme sprechen. Schüler zahlen entsprechend den Teilnahmebedingungen des Hochschulsports den Preis der Tarifgruppe 1. Wie alle Nichthochschulmitglieder ist der hier angesprochene Personenkreis bei der Teilnahme am Hochschulsport weder unfall- noch haftpflichtversichert.
Das Trainieren in den Fitnessclubs des Hochschulsports ist erst ab 18 Jahren erlaubt. Das Mitbringen von jüngeren Schutzbefohlenen ist nicht gestattet.
In jedem Fall ist eine Einverständiserklärung auszufüllen.
Aus unfall- und versicherungsrechtlichen Gründen dürfen minderjährigen Kinder nicht zum Sportkurs für Erwachsene mitgenommen werden.
Umbuchung und Rücktritt
Ein Anspruch auf Umbuchung und Rücktritt von der verbindlichen Buchung eines Hochschulsportangebotes seitens der Teilnehmenden besteht nicht.
In begründeten Ausnahmefällen behält sich der Hochschulsport Potsdam aus Kulanzgründen Ausnahmeregelungen vor:
- Umbuchung auf einen anderen Sportkurs oder eine Sportexkursion bei freien Kapazitäten oder Umschreibung auf eine andere Person sind in begründeten Ausnahmefällen möglich. Eine Umbuchung ist grundsätzlich nur innerhalb desselben Buchungszeitraums möglich. Bereits gezahlte Beträge werden auf die Gebühren für den neuen Sportkurs oder die neue Sportexkursion angerechnet. Bei einer Umbuchung in einen günstigeren Kurs erfolgt keine Rückerstattung. Bei einer Umbuchung in einen teureren Kurs wird die Zahlung der restlichen Teilnahmegebühr unbar per Lastschrift veranlasst.
- Bei einem Rücktritt von einem Sportkurs (z.B. Verletzung, Verlust des Studienplatzes) werden die anteiligen Gebühren bis zum Tag der Meldung einbehalten. Darüberhinausgehende, bereits gezahlte Beträge werden erstattet. In diesem Fall ist es zwingend erforderlich einen Nachweis (Krankschreibung, Exmatrikulation etc.) innerhalb von 14 Tagen nach Eintritt der Krankheit/Verletzung etc. vorzulegen.
- Bei einem Rücktritt von einer Sportexkursion oder einem gleichstehenden Tatbestand (Nichteinhalten von Zahlungsfristen) sind die vollen Gebühren zu zahlen, soweit nicht der Hochschulsport Potsdam Aufwendungen erspart. Soweit er Aufwendungen erspart, werden bereits gezahlte Beträge erstattet. Auch in diesem Fall ist es zwingend erforderlich einen Nachweis (Krankschreibung, Exmatrikulation etc.) vorzulegen.
Eine Rückzahlung beim Rücktritt einer Teilnahme wird durch den Hochschulsport nur geprüft, wenn der Rücktrittsgrund unverzüglich angezeigt wird und spätestens nach 14 Tagen ein Antrag auf Rückzahlung mit den schriftlichen Nachweisen vorliegt. Eine Erstattung kann grundsätzlich nur gewährt werden, wenn die verbleibende Veranstaltungsdauer mindestens noch die Hälfte der Gesamtdauer des Angebotes beträgt.
Der Hochschulsport behält sich eine Prüfung der jeweiligen Umstände in jedem Fall vor. Die Entscheidung über Umbuchungs- und Stornierungsanträge obliegt dem Hochschulsport.
In jedem dieser Ausnahmefälle wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 € einbehalten.