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FAQ - Häufig gestellte Fragen in der Studienfachberatung

  • Wie kann ich meine Studienleistungen bei Hochschulwechsel anerkennen lassen?
  • Welche Studienleistungen aus dem Ausland werden anerkannt?
  • Welche Lateinkenntnisse benötige ich für das Studium am Institut für Romanistik? Werden VHS-Kurse anerkannt?
  • Wie werden meine Lateinkenntnisse anerkannt?
  • Ich habe 5 Jahre in der Schule Französisch, Spanisch etc. gelernt, kann ich das als Lesesprache anerkennen lassen?
  • Ich bin Muttersprachler(in) in der studierten Sprache. Wird mir die Sprachpraxis (teilweise) erlassen?
  • Was muss ich beachten, wenn ich eine Modularbeit schreibe?

Wie kann ich meine Studienleistungen bei Hochschulwechsel anerkennen lassen?

Die Anerkennung Ihrer bisherigen Studienleistungen erfolgt durch den Prüfungsausschuss mit den dafür vorgesehenen Formularen. Den Antrag zur Anerkennung richten Sie per Mail an die Vorsitzende des Prüfungsausschusses des Instituts (Frau Prof. Dr. Kimminich – kimminicuni-potsdam.de). Ihrem Antrag fügen Sie bitte die ausgefüllten Formulare zur Anerkennung von Studienleistungen bei (die Formulare der Universität Potsdam sind hier zu finden). In das Formular für das Studierendensekretariat tragen Sie bitte genau ein, auf welchen Studiengang an der Universität Potsdam die bisherigen Leistungen anerkannt werden sollen. In das Formular für das Prüfungsamt tragen Sie bitte sorgfältig alle Leistungen ein, die Sie bisher erbracht haben. Zur gleichen Zeit senden Sie an Frau Belloff (Institut für Romanistik, Universität Potsdam, Am Neuen Palais 10, 14469 Potsdam) oder hinterlegen bei ihr im Sekretariat (1.19.4.32) die Scheine und Belege (in Kopie), die Sie bisher erbracht haben. Bitte vergessen Sie nicht, den Nachweisen ein Extrablatt mit Ihrem Namen und der Bitte um Anerkennung beizulegen, damit die Nachweise auch entsprechend eingeordnet werden können. Nach der Anerkennung nimmt Frau Prof. Dr. Kimminich die Einstufung in das entsprechende Fachsemester des jeweiligen Studiengangs, in den Sie wechseln möchten vor (siehe letzte Seite des Anerkennungsformular). Sobald Frau Prof. Dr. Kimminich die Anerkennung vorgenommen hat (in der Regel innerhalb von 14 Tagen), können Sie sich das Anerkennungsformular sowie Ihre Unterlagen im Sekretariat bei Frau Belloff (1.19.4.32) abholen.

Bitte beachten Sie, dass Sie sich nach der Einstufung ggf. noch fristgerecht bewerben müssen, wenn der Studiengang in dem Semester, in das Sie eingestuft wurden, zulassungsbeschränkt ist.

Welche Studienleistungen aus dem Ausland werden anerkannt?

Die Austauschprogramme sehen eine vollständige Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen vor. 
Dabei wissen nur Sie selbst, welche Lehrveranstaltungen Sie bereits absolviert haben und welche Leistungen Sie noch benötigen. Sie sollten in jedem Fall den ausländischen Lehrenden um eine aussagekräftige Bestätigung Ihrer Studienleistungen bitten, die Ihnen die Anerkennung deutlich erleichtern wird (Stundenanzahl, Thema der Veranstaltung, Art und Weise der individuell erbrachten Leistung), da die Angaben auf den von den ausländischen Hochschulen ausgestellten transcripts of records oftmals zu generell sind.

Alle Sprachlehrveranstaltungen in der von Ihnen studierten romanischen Sprache, die allen Sokratesstudierenden offen stehen, werden für das 1.-4. Semester (Grundstudium) nur bedingt, ab dem 5. Semester (Hauptstudium) überhaupt nicht anerkannt.

Für die Bachelorstudiengänge (Lehramt und Zwei-Fach-Bachelor) gilt darüber hinaus, dass eine ohne Note erbrachte Leistung in der Regel nicht anerkannt werden kann. Bitte beachten Sie aber § 12 der Ordnung, der Ihnen die Möglichkeit einräumt, bestimmte Leistungen, die für die Anerkennung nötig sind, nachzureichen (z. B. schriftliche Arbeiten).

Für die Magister- und Staatsexamensstudiengänge beachten Sie bitte darüber hinaus folgende Hinweise:

  • Die Anerkennung einer Lehrveranstaltung als Proseminar setzt die Existenz einer schriftlichen Arbeit voraus, die Sie bei der Anerkennung, zumindest in Kopie, vorlegen müssen.
  • Über die Anerkennung einer Lehrveranstaltung als Hauptseminar entscheiden die jeweiligen Lehrstuhlinhaber unseres Instituts nach Vorlage der schriftlichen Hausarbeit.
  • Sie können in Absprache mit den am Institut Lehrenden auch eine Pro- bzw. Hauptseminarbeit oder andere schriftliche Arbeiten nachträglich oder parallel zu dem Besuch der Lehrveranstaltungen vor Ort verfassen, das setzt allerdings voraus, dass Sie frühzeitig Kontakt mit den in Frage kommenden Lehrenden aufnehmen.

 

Welche Lateinkenntnisse benötige ich für das Studium am Institut für Romanistik?

Wenn Sie in der Schule bereits Lateinkenntnisse oder vielleicht sogar das Latinum erworben haben, so sind diese Kenntnisse ausreichend. Können Sie diese Kenntnisse nicht durch Ihre Schulzeugnisse nachweisen, so müssen Sie diese bis zum Ende des vierten Semesters im Umfang von mindestens 4 SWS in der Lehrveranstaltung Latein für Romanisten am Sprachenzentrum der Universität Potsdam erwerben. Die Anerkennung anderer Lateinkurse (z. B. an der Volkshochschule) ist seit SoSe 2008 nicht mehr möglich.

Wie werden meine Lateinkenntnisse anerkannt?

Alte Studiengänge (Magister und Lehramt)

Die Studierenden der alten Studiengänge müssen ihren Lateinnachweis nicht zusätzlich anerkennen lassen. Sie zeigen den Lateinnachweis – wie bisher auch – bei der Anmeldung zur ZP und Abschlussprüfung vor.

Neue Studiengänge (Bachelor)

Alle Studierende des Bachelors müssen die Lateinkenntnisse bis zum Ende des 4. Fachsemesters erbringen. 
Zur Anerkennung der erbrachten Lateinkenntnisse müssen Sie dem Prüfungsausschuss des Instituts den Schein über den erfolgreichen Besuch der LV Latein für Romanisten I und II oder das Abiturzeugnis vorlegen. Sie erhalten dann eine Bescheinung über den Nachweis der erbrachten Lateinkenntnisse, der dem Prüfungsamt der Universität bei der Anmeldung des Bachelorarbeitsthemas vorgelegt werden muss.

download | Formular Lateinnachweis (als Ausdruck zusammen mit dem Nachweis beim Prüfungsausschuss einreichen)

Sie haben 5 Jahre in der Schule Französisch, Spanisch etc. gelernt und möchten diese als Lesesprache anerkennen lassen?

In diesem Fall kann Ihnen der Besuch der Lehrveranstaltung erlassen werden, allerdings müssen Sie die Klausur Lesesprache in der betreffenden Sprache mitschreiben. Sie wenden sich dazu an die jeweiligen Lehrenden im Sprachenzentrum oder am Institut für Romanistik, die in regelmäßigen Abständen diese Lehrveranstaltungen anbieten:

Französisch Frau Brune-Perrin
Italienisch: Franco Sepe
Spanisch: Irene Gastón-Sierra

Ich bin Muttersprachler(in) in der studierten Sprache. Wird mir die Sprachpraxis (teilweise) erlassen?

Lesen Sie hierzu die Regelungen:

www | Regelung Muttersprachler Sprachpraxis

Was muss ich beachten, wenn ich eine Modularbeit schreibe?

  • Wann schreibe ich die Modularbeit?

Die Modularbeit sollte in der Regel das Modul abschließen, d.h. dass Sie alle Lehrveranstaltungen in dem Modul besucht und erfolgreich abgeschlossen haben müssen, bevor Sie sich der jeweiligen Modularbeit widmen. Das schließt nicht aus, dass Sie beispielsweise nach dem Besuch des ersten Mikromoduls bereits genau wissen, dass Sie ein Thema aus diesem Bereich zur Bearbeitung wählen möchten.

  • Wie melde ich die Modularbeit an? Bei wem kann ich die Modularbeit anmelden?

Die Arbeit müssen Sie selbst unter puls-Modulprüfungen anmelden. Dazu wählen Sie einen Dozenten/eine Dozentin als Prüfer/Prüferin aus. Sie sollten vor der Anmeldung jedoch den Dozenten/die Dozentin konsultiert haben.

Die Liste der Prüfer ist auf PULS abrufbar.

  • Ist die Modularbeit an den Besuch einer Lehrveranstaltung gebunden?

Nein, die Modularbeiten sind Leistungen, die Sie außerhalb von Lehrveranstaltungen erbringen müssen. Das schließt jedoch nicht aus, dass bei der Wahl des zu bearbeitenden Themas inhaltliche Überschneidungen mit einzelnen Lehrveranstaltungen auftreten können.

  • Wie finde ich ein Thema?

Während sie die Lehrveranstaltungen des betreffenden Moduls besuchen, werden Sie mit sehr unterschiedlichen Themenstellungen vertraut gemacht. Sicher werden Sie manche der in den Lehrveranstaltungen vorgestellten und bearbeiteten Themen vertiefen wollen. In einem solchen Bereich sollten Sie sich ein Thema für die Modularbeit überlegen und mit dem/der ausgewählten Prüfer/Prüferin besprechen.

  • Wie verfasse ich die Modularbeit?

Für die Redaktion der Modularbeit gibt es keine allgemeingültigen Kriterien. Dennoch hat das Institut für Romanistik vor einigen Semestern Hinweise für das Erstellen der Haus- bzw. Modularbeiten zusammengetragen, die auf der Homepage unseres Instituts zu finden sind und die Sie als Orientierung nutzen sollten.

download | Hinweise Schriftliche Arbeiten

Für die leichtere Zuordnung von Modularbeiten, die im Gegensatz zu Seminararbeiten nicht an Lehrveranstaltungen gebunden sind, müssen auf dem Deckblatt der Modularbeit unbedingt folgende Angaben gemacht werden: 1. Name des/der Verfasser/in  und Matrikelnummer 2. Name des Prüfers, 3. Prüfungszeitraum (Semester der Abgabe) 4. Benennung des Moduls, 5.Studiengang, 6. Studienfach.

 

  • Wann muss ich die Modularbeit einreichen?

In dem Semester, in dem Sie die Modularbeit unter PULS anmelden, müssen Sie die Arbeit auch abschließen, d.h. dass die Modularbeit am Ende des Semesters benotet sein sollte. Um den jeweiligen Prüfern und Prüferinnen genügend Zeit für die Korrektur der Arbeit zu geben, sprechen Sie den genauen Abgabetermin mit diesen am Anfang des Semesters ab.