Promovenden sollten ein Visum als Gastwissenschaftler oder wissenschaftlicher Mitarbeiter beantragen (Punkt 20 im Antrag), wenn eine Beschäftigung mit der Universität oder einer anderen Forschungseinrichtung geplant ist. Mit einem Visum für Studienzwecke ist ein Arbeitsvertrag als wissenschaftlicher Mitarbeiter nicht möglich.
Einreise ohne Visum | Ausgenommen von der Visumspflicht sind Bürger aus der EU, dem europäischen Wirtschaftsraum, der Schweiz, Australien, Israel, Japan, Kanada, Südkorea, Neuseeland und den USA. Eine detaillierte Übersicht und ausführliche Informationen finden Sie auf den Seiten des
Auswärtigen Amtes.Beträgt Ihre Aufenthaltsdauer mehr als drei Monate, muss entweder eine Freizügigkeitsbescheinigung (EU-Bürger) oder eine Aufenthaltserlaubnis (Schweiz, Australien, Israel, Japan, Kanada, Südkorea, Neuseeland, USA) bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland beantragt werden.
Einreise mit Visum | Wenn Sie ein Visum benötigen, um nach Deutschland einreisen zu dürfen, stellen Sie bitte rechtzeitig einen Antrag in einer deutschen Botschaft oder in einem Konsulat in Ihrem Heimatland (Adressen deutscher Auslandsvertretungen). Die Erstellung eines Visums kann sechs bis acht Wochen dauern.
Planen Sie einen längeren Aufenthalt, melden Sie sich nach der Einreise bei der Ausländerbehörde. Sie erteilt die entsprechende Aufenthaltserlaubnis.
Jede einreisende Person benötigt ihr eigenes Visum. Sollten Sie in ein weiteres EU-Land während Ihres Aufenthaltes reisen wollen (z.B. zu einer Konferenz), beantragen Sie für dieses Land ebenfalls ein Visum.
Zur Beantragung des Visums benötigen Sie folgendes: