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| Familiennachzug |
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Besitzt der in Deutschland lebende Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis, dürfen Ehegatten und minderjährige Kinder bis zum 16. Lebensjahr nachziehen. Die Finanzierung der Familie muss gesichert sein sowie ausreichend Wohnraum zur Verfügung stehen. Die Dauer des Aufenthalts der Mitziehenden bemisst sich an der Aufenthaltserlaubnis des maßgebenden Ausländers. Kinder, die das 16.Lebensjahr vollendet haben, dürfen nur nachziehen, wenn sie über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen. Weitere allgemeine Informationen über Familien erhalten Sie hier.
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